E-Commerce Blog

PayPal jetzt teilweise Pflicht bei Ebay 1-Tages Auktionen

Bei folgenden Kategorien muss der Verkäufer jetzt PayPal als Zahlungsmittel anbieten, wenn es sich um eine Auktion mit einer Laufzeit von einem Tag handelt.

Ebay legt Höchstwerte für Versandkosten fest

Nachdem sich viele Ebaynutzer immer wieder über überhöhte Versandkosten ärgern mussten, führt das Online-Auktionshaus jetzt bei bestimmten Warengruppen eine Obergrenze für die Versandkosten ein.

Wer etwas verkaufen will sollte den Besucher nicht überfordern

Neben einer guten Suchmaschinenoptimierung zählt die Usability eines Online-Shops unbestritten zu den wichtigsten Kriterien für gute Conversion-Rates.

Bis zu 5% mehr Umsatz durch den Einsatz von Video

Video oder in Fachkreisen auch gerne mal Bewegtbild genannt erfreut sich im Web ja immer größerer Beliebtheit. Portale wie youtube oder myvideo sprießen wie Pilze aus dem Boden und auch auf "normalen" Webseiten kommen Videos und Videocasts immer mehr zum Einsatz.

Erneute Abmahngefahr für gewerbliche Ebay-Händler

Wie ich ja bereits schrieb, müssen gewerbliche Ebay-Händler grundsätzlich ein Widerrufsrecht von einem Monat anstatt der üblichen 14-Tage einräumen. Wer jetzt dachte ein Monat seien vier Wochen und dies auch so in seinen AGBs verankert hat, riskiert eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.

Händler müssen bei Ebay einen Monat statt der üblichen 14 Tage Umtauschrecht bieten

Laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts müssen Händler bei Ebay Käufern einen Monat statt der üblichen 14 Tage Umtauschrecht bieten. Zumindestens immer dann, wenn der Käufer nicht zeitgleich mit dem Erwerb in Textform über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Genau in dem letzten Satz liegen aber die Schwierigkeiten.In Textform heißt, dass ein Hinweis auf der Web- oder Auktionsseite nicht ausreicht, sondern eine Email mit der Aufklärung über das Widerrufsrecht versand werden muss. Das zweite Problem dürfte der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sein.Während bei Online-Shops der Kaufvertrag erst bei Versand zustande kommt und so dem Anbietern genügend Zeit zwischen Bestellung und Vertragsabschluss(Versand) bleibt, den Käufer per Email aufzuklären, entsteht der Kaufvertrag bei Online-Auktionen schon mit einem erfolgreichen Gebot. Durch diese Tatsache bleibt dem Verkäufer also keine Möglichkeit, Käufer vor dem Kauf in Textform aufzuklären und dies ist Bedingung für das 14-Tägige Widerrufsrecht. Denn dadurch, dass eine Aufklärung erst nach Vertragsschluss vorliege, verlängere sich die Rückgabefrist für Käufer auf einen Monat, so die Urteilsbegründung.Im übrigen gilt die verlängerte Rückgabefrist auch für ganz normale Shop-Betreiber, die ihre Kunden nicht per Email über ihr Widerrufsrecht aufklären.Das Ganze dürfte zusätzlich eine neue Abmahnwelle auslösen, denn das Kammergericht sieht im Fehlen der E-Mail-Nachricht auch noch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, da die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung gegenüber dem Verbraucher eine unlautere Handlung gegenüber den Mitbewerbern darstelle.

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