In diesem Blog gebe ich Tipps und schreibe meine persönlichen Ansichten zu folgenden Themen nieder:
SEO & Suchmaschinenoptimierung
Wie ich ja bereits schrieb, müssen gewerbliche Ebay-Händler grundsätzlich ein Widerrufsrecht von einem Monat anstatt der üblichen 14-Tage einräumen. Wer jetzt dachte ein Monat seien vier Wochen und dies auch so in seinen AGBs verankert hat, riskiert eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.
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