abmahnung

Erneute Abmahngefahr für gewerbliche Ebay-Händler

Wie ich ja bereits schrieb, müssen gewerbliche Ebay-Händler grundsätzlich ein Widerrufsrecht von einem Monat anstatt der üblichen 14-Tage einräumen. Wer jetzt dachte ein Monat seien vier Wochen und dies auch so in seinen AGBs verankert hat, riskiert eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.

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