In diesem Blog gebe ich Tipps und schreibe meine persönlichen Ansichten zu folgenden Themen nieder:
SEO & Suchmaschinenoptimierung
26.01.2006 - Streitpunkt war das Abspeichern von Webseiten und die Darstellung als sogenannte Cache oder Archiv-Version.
Oftmals wird dieser Cache bei schwachen Seiten nur alle 14 Tage oder seltener aktualisiert, was zur Folge haben kann, dass geänderte Texte noch lange in ihrer ursprünglichen Form bei Google & Co. zu finden sind.Das war auch in diesem Fall der Streitpunkt. Allerdings hat das Gericht entschieden, dass etwas wie der Google Cache keine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Das Urteil dürfte, wie einige Online-Dienste bereits geschrieben haben tatsächlich weit reichende Konsequenzen haben, da viele Suchmaschinenbetreiber den Anwendern den Zugriff auf Webseiten erlauben, selbst wenn die betreffende Seite nicht erreichbar ist und dieses somit legal ist.
Quelle: NETZEITUNG INTERNET: Google darf komplette Websites speichern
Kommentare
Kommentar hinzufügen